EEG-Reform und Netzausbau: Warum der große Wurf erneut ausbleibt

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihren Entwurf für die EEG-Novelle und das Netzpaket vorgelegt. Branchenverbände und der Koalitionspartner üben scharfe Kritik. Doch wo genau bleiben die Pläne hinter den Erwartungen zurück?

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) präsentierte nach monatelanger Verzögerung ihre Entwürfe zur EEG-Reform und zum Netzpaket. Die Vorlagen erhalten im Vergleich zu einem im Frühjahr bekannt gewordenen Referentenentwurf nur geringfügige Änderungen. Branchenverbände kritisierten die Pläne als unzureichend. Auch aus der SPD-Bundestagsfraktion kam deutlicher Widerspruch. Die Zeit drängt: Die europarechtliche Genehmigung des bisherigen EEG läuft zum Jahreswechsel aus. Ohne ein neues, von Brüssel genehmigtes Gesetz gäbe es ab dem 1. Januar 2027 keine Förderung für neue Anlagen mehr.

Direktvermarktung: Pflicht für kleine Anlagen bleibt

Die umstrittenste Regelung betrifft die verpflichtende Direktvermarktung. Der Entwurf verschiebt die Pflicht lediglich um zwei Jahre. Alle Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz gehen, mussten ab 2029 ihren Strom direkt am Markt verkaufen.

Bislang erhalten Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen eine feste Einspeisevergütung. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister den erzeugten Strom an der Börse. Das klingt einfach. Doch in der Praxis fehlen für kleine Anlagen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Viele Betreiber finden bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Gesetzesvorlage keinen Direktvermarkter, der Anlagen dieser Größe betreut.

Für Privathaushalte und Kleingewerbetreibende stellte die Regelung eine erhebliche Investitionsbarriere dar. Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach plant, braucht Planungssicherheit. Die Aussicht auf eine erzwungene Direktvermarktung ohne funktionierende Infrastruktur schreckt potenzielle Käufer ab. Die zweijährige Übergangsfrist ändert an diesem strukturellen Problem nichts.

Redispatch-Vorbehalt: Betreiber tragen das Risiko

Ein weiterer Streitpunkt ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Dieser Mechanismus regelt die Entschädigung, wenn Netzbetreiber Anlagen wegen Netzengpässen abschalten müssen. Bislang erhalten Betreiber in solchen Fällen einen finanziellen Ausgleich.

Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber in Regionen mit schwachen Netzen sechs Jahre lang auf diese Entschädigung verzichten. Ursprünglich plante das Ministerium sogar zehn Jahre. Die mögliche Kürzung beträgt bis zu 20 Prozent der jährlichen Vergütung. Für Betreiber bedeutet das ein erhebliches finanzielles Risiko – besonders in Gegenden, in denen der Netzausbau stockt.

Das eigentlich Problem liegt tiefer: Nicht die Anlagenbetreiber verursachten die Engpässe, sondern die schleppende Ertüchtigung der Stromnetze. Der Entwurf wälzt die Kosten dieses Versäumnisses auf diejenigen ab, die in Erneuerbare Energien investierten. Ein Anreiz für schnelleren Netzausbau entstand dadurch nicht.

Netzbetreiber bleiben ohne wirksame Pflichten

Beim Netzausbau und der Vergabe von Netzanschlüssen bleibt der Druck auf die Netzbetreiber gering. Schon vor der Gesetzesvorlage verschleppten viele Netzbetreiber den Anschluss neuer Anlagen. Verbindliche Fristen oder wirksame Sanktionen bei Verzögerungen fehlen im Entwurf.

Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen oder Windrädern bedeutete das: Sie warten mitunter Monate auf einen Netzanschluss. Transparente Angaben darüber, wo Anschlusskapazitäten frei wären, existierten nicht flächendeckend. Standardisierte digitale Verfahren für die Beantragung fehlten ebenfalls. Der Entwurf weitet sogar die Möglichkeiten aus, Netzanschlüsse abzulehnen. Das verschärfte die Situation zusätzlich.

Knapper Zeitplan verschärft die Lage

Die Zeit drängt. Die europarechtliche Genehmigung des bestehenden EEG läuft Ende 2026 aus. Ohne rechtzeitige Verabschiedung droht eine Förderlücke. Gleichzeitig räumt das Ministerium nur eine extrem kurze Beteiligungsfrist von drei Werktagen ein. Ein Gesetzespaket mit derart weitreichenden Folgen für Investitionen und Verbraucher verdient eine gründliche Prüfung. Der knappe Zeitplan erschwerte genau das. Die Kombination aus inhaltlichen Mängeln und Zeitdruck machte eine substanzielle Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren schwierig – aber hoffentlich nicht unmöglich.

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