In der folgenden Ausarbeitung möchten wir Ihnen als Kommanditisten eines Windparks (in Form einer GmbH & Co. KG) eine Übersicht der wichtigsten Fragestellungen zum Thema Repowering von Windenergieanlagen geben. Mit diesen Fragen müssen sich Anleger und vor allem auch die Beiräte beschäftigen, damit sich das Repowering zur lohnenden Investition entwickelt.
Repowering bezeichnet den Ersatz älterer Anlagen durch neue, leistungsstärkere und effizientere Modelle am gleichen Standort. Aus ökologischer Sicht ermöglicht Repowering eine erhöhte Stromproduktion bei gleicher Anlagenanzahl und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende ohne zusätzlichen Flächenbedarf. Technisch gesehen zeichnen sich moderne Anlagen durch höhere Nabenhöhen, längere Rotorblätter und eine gesteigerte Leistung aus. Sie verfügen zudem über optimierte Steuerungs- und Regelsysteme und erfordern oft geringere Wartungskosten.
Für alle Vorgänge des Repowerings gilt: Der Windpark mit allen materiellen Werten (wie Windenergieanalgen, Stromleitungen etc.) und allen immateriellen Werten (wie Pachtverträge) gehört den Kommanditisten im Verhältnis Ihrer Einlage zum gesamten Eigenkapital. Alle anderen Beteiligten, auch und insbesondere die Geschäftsführung, sind nur Auftragnehmer bzw. Dienstleister. Sie als Anleger bestimmen, wie die Zukunft Ihres Windparks aussieht!
Inhalt:
- Repowering aus verschiedenen Perspektiven
- 1.1 Gesellschafterperspektive
- 1.2 Finanzielle Perspektive
- Finanzierungsoptionen für das Repowering
- 2.1 Bankkredit
- 2.2 Eigenkapital der Kommanditisten
- 2.3 Ausgabe neuer Geschäftsanteile
- 2.4 Gesellschafterdarlehen
- 2.5 Nachrangdarlehen
- 2.6 Verwertung der Altanlagen und Rücklagen für den Rückbau
- 2.7 Fazit zur Finanzierung des Repowerings
- Vertragsgestaltung beim Repowering
- 3.1 Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag)
- 3.2 Anlagenkaufverträge
- 3.3 Pachtverträge
- 3.4 Weitere Verträge
- Schlussbetrachtung
1. Repowering aus verschiedenen Perspektiven
1.1 Gesellschafterperspektive
Für Sie als Kommanditisten eines Windparks bietet das Repowering die Möglichkeit, die Betriebsdauer der Anlagen und somit die Laufzeit Ihrer Investition deutlich zu verlängern. Während die ursprüngliche Planung meist von einer Laufzeit von 20 Jahren ausgeht, in denen die Anlagen durch die garantierte EEG-Einspeisevergütung Erträge erwirtschaften, eröffnet das Repowering neue Perspektiven. Durch den Ersatz der Altanlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen kann der Windpark für weitere 20 Jahre oder mehr betrieben werden und so auch langfristig attraktive Renditen erzielen.
Allerdings ist zu beachten, dass das Repowering mit erheblichen Investitionen verbunden ist. Die neuen Anlagen haben zwar eine höhere Leistung und Effizienz, sind aber auch deutlich teurer in der Anschaffung. Je nach Anzahl und Größe der zu ersetzenden Anlagen kann sich der Kapitalbedarf schnell im zweistelligen Millionenbereich bewegen. Als Gesellschafter müssen Sie entscheiden, ob Sie diese Investition mittragen und die damit verbundenen Risiken akzeptieren möchten.
Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung ist, dass der Windpark auch am Ende der ursprünglichen Laufzeit von 20 Jahren noch einen erheblichen Wert hat. Zum einen bestehen oft langfristige Pachtverträge für die Standorte, die über die anfängliche Betriebsdauer hinausgehen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Altanlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung noch einige Jahre weiter zu betreiben. In der Regel sehen die Flächenpachtverträge des meisten Windparks hier einen Weiterbetrieb von fünf bis zu zehn Jahren vor, in denen der eingespeiste Strom weiterhin vergütet wird, allerdings zu einem deutlich niedrigeren Satz als in den ersten 20 Jahren. Da die zur Finanzierung des Windparks aufgenommenen Darlehen dann aber bereits vollständig getilgt sind, können in dieser Zeit zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden. Somit verfügt der Windpark auch nach Ablauf der kalkulierten Laufzeit noch über einen substanziellen Wert, der bei den Überlegungen zum Repowering berücksichtigt werden muss.
Letztlich liegt es an Ihnen als Kommanditisten, ob Sie das Repowering als Chance sehen, Ihre Investition in die Zukunft zu verlängern, oder ob Sie die damit verbundenen Kosten und Risiken scheuen. In jedem Fall ist eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sowie eine detaillierte Planung des finanziellen Engagements erforderlich.
1.2 Finanzielle Perspektive
Aus finanzieller Sicht bietet das Repowering eines Windparks sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Auf der positiven Seite stehen die deutlich höheren Erträge, die mit modernen, leistungsstärkeren Anlagen erzielt werden können. Während die 20 Jahren alten Altanlagen oft nur noch eine Nennleistung von ein bis zwei Megawatt aufweisen, liegt die Nennleistung neuer Windenergieanlagen je nach Modell bei fünf bis sieben Megawatt oder mehr. Durch die größere Nabenhöhe und die längeren Rotorblätter können sie auch an windschwächeren Standorten effizient Energie produzieren und erreichen deutlich höhere Volllaststunden. Insgesamt kann so die Stromproduktion des Windparks um ein Vielfaches gesteigert werden, was sich positiv auf die Erlöse auswirkt.
Gleichzeitig ermöglicht das Repowering in vielen Fällen eine Reduzierung der Anlagenanzahl, da wenige große Anlagen oft den gleichen oder einen höheren Ertrag liefern als viele kleine Altanlagen. Durch die geringere Anzahl an Anlagen können die Betriebs- und Wartungskosten gesenkt werden, was die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert. Auch der Flächenbedarf des Windparks lässt sich so oftmals reduzieren.
Diesen Chancen stehen allerdings auch erhebliche Kosten gegenüber: Die neuen Anlagen haben je nach Modell und Größe einen Kaufpreis von mehreren Millionen Euro pro Windrad. Hinzu kommen Kosten (ggf. aber sogar Erlöse) für die Demontage und Entsorgung der Altanlagen, für die Herstellung der Infrastruktur wie Wege und Kranstellflächen sowie für die Netzanbindung. Insgesamt kann sich so ein Investitionsvolumen ergeben, das deutlich über dem ursprünglichen Kapitaleinsatz bei Errichtung des Windparks liegt.
Um diese Kosten zu stemmen, müssen verschiedene Finanzierungsoptionen geprüft und kombiniert werden. In der Regel wird ein großer Teil der Investitionen über langfristige Bankdarlehen abgedeckt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Windpark auf Basis der erwarteten Erträge einen ausreichenden Cash-Flow erwirtschaftet, um Zins und Tilgung zu bedienen. Ergänzend kann Eigenkapital von den bestehenden Gesellschaftern eingebracht werden, etwa indem auf Ausschüttungen verzichtet und Gewinne thesauriert werden. Auch die Aufnahme neuer Gesellschafter kann eine Option sein, um die Eigenkapitalbasis zu stärken.
Das Repowering eines Windparks ist eine komplexe Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für alle Beteiligten. Es ist die Aufgabe der Geschäftsführung, die technischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte des Projekts sorgfältig zu planen, zu verhandeln und darzulegen. Die Gesellschafter müssen am Ende auf Basis von Szenarioanalysen und Prognoserechnungen über die Zukunft ihrer Investition entscheiden.
2. Finanzierungsoptionen für das Repowering
2.1 Bankkredit
Ein Bankkredit ist in der Regel ein unverzichtbarer Bestandteil der Finanzierung eines Repowering-Projekts. Denn aufgrund des hohen Kapitalbedarfs für die neuen Anlagen und die damit verbundenen Kosten kann das benötigte Kapital meist nicht aus Eigenmitteln im Gesellschafterkreis aufgebracht werden.
Banken stellen hohe Anforderungen an die Kreditvergabe, insbesondere bei komplexen und kapitalintensiven Projekten wie dem Repowering. Zunächst einmal erwarten die Banken einen detaillierten Business-Plan, der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens belegt. Hierzu müssen die erwarteten Erträge aus dem Stromverkauf und die Kosten für Investition, Betrieb und Rückbau sorgfältig kalkuliert und plausibel dargelegt werden. Dies ist Aufgabe der Geschäftsführung.
Ein wichtiger Faktor für die Kreditwürdigkeit des Windparks ist die Eigenkapitalquote. Je höher der Anteil des Eigenkapitals an der Gesamtfinanzierung ist, desto geringer ist das Risiko für die Bank und desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen. Daher ist es wichtig, dass Sie als Kommanditisten einen substanziellen Eigenkapitalbeitrag zum Repowering leisten.
2.2 Eigenkapital der Kommanditisten
Eine Möglichkeit zur Aufbringung von Eigenkapital durch Sie als Kommanditist des Windparks ist die Thesaurierung von Gewinnen. Dies bedeutet, dass während des Betriebs der ursprünglichen Anlagen über einen gewissen Zeitraum auf Ausschüttungen verzichtet wird und die erwirtschafteten Gewinne stattdessen im Unternehmen verbleiben. Durch diese Einbehaltung von Gewinnen wird das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt und somit die Basis für die Finanzierung des Repowerings verbessert.
Allerdings erfordert diese Option auch eine gewisse finanzielle Flexibilität und Geduld von Ihrer Seite. Denn durch den Verzicht auf Ausschüttungen erhalten Sie zunächst keine laufenden Erträge aus Ihrer Beteiligung, sondern müssen sich mit der Wertsteigerung Ihrer Anteile durch die Investition in das Repowering begnügen – bei gleichzeitiger Besteuerung des anteiligen steuerlichen Gewinns auf persönlicher Ebene. Es ist sorgfältig abzuwägen, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum eine solche Thesaurierung für Sie tragbar ist, ohne Ihre persönliche finanzielle Situation zu sehr zu belasten.
Ein Vorteil dieser Finanzierungsoption ist, dass die Aufbringung von Eigenkapital durch die bestehenden Gesellschafter die Kontrolle über die Gesellschaft und die strategische Ausrichtung des Windparks in den Händen der Gesellschafter belässt, die damit somit unabhängiger agieren können.
Um diese Option umzusetzen, ist eine enge Abstimmung zwischen Ihnen als Kommanditisten und der Geschäftsführung erforderlich. In der Regel geschieht dies auf den Gesellschafterversammlungen. Es müssen klare Vereinbarungen getroffen werden, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum auf Ausschüttungen verzichtet wird und wie die thesaurierten Gewinne für das Repowering verwendet werden. Auch steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen, da die Thesaurierung von Gewinnen wie beschrieben Ihre persönliche Steuerlast beeinflussen kann.
2.3 Ausgabe neuer Geschäftsanteile
Eine weitere Option zur Beschaffung von Eigenkapital für das Repowering besteht in der Ausgabe neuer Kommanditanteile. Diese neuen Anteile können sowohl von den bestehenden Kommanditisten als auch von neuen Gesellschaftern erworben werden. Durch die Ausgabe neuer Anteile fließt der Gesellschaft frisches Kapital zu, das für die Investitionen in die neuen Windenergieanlagen verwendet werden kann.
Entscheiden sich einige der bisherigen Kommanditisten dafür, keine neuen Anteile zu zeichnen, kann dies jedoch zu einer Verwässerung ihrer Beteiligung führen. Ihre prozentuale Beteiligung am Gesellschaftskapital sinkt dadurch, dass das Kapital insgesamt erhöht wird, ohne dass sie selbst zusätzliche Anteile erwerben. Dies kann Auswirkungen auf ihre Stimmrechte und ihre Gewinnbeteiligung haben.
Bei der Ausgabe neuer Anteile ist auch zu beachten, dass je nach Umfang und Art der Emission eine Prospektpflicht entstehen kann. Werden die neuen Anteile öffentlich angeboten und überschreitet das eingeworbene Kapital bestimmte Schwellenwerte, ist die Erstellung eines Wertpapierprospekts erforderlich. Dieser Prospekt muss umfangreiche Informationen über die Gesellschaft, das geplante Repowering und die damit verbundenen Risiken enthalten. Die Erstellung eines solchen Prospekts ist zeitaufwändig und kostenintensiv, da externe Berater wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte eingebunden werden müssen.
Wird hingegen eine Privatplatzierung durchgeführt, bei der die neuen Anteile nur einem begrenzten Kreis von Investoren angeboten werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Prospekt verzichtet werden. Hier sind jedoch die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, um eine unbeabsichtigte Prospektpflicht zu vermeiden.
Insgesamt bietet die Ausgabe neuer Anteile eine gute Möglichkeit, die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft für das Repowering zu stärken. Allerdings müssen die bestehenden Gesellschafter sorgfältig abwägen, ob sie selbst neue Anteile erwerben möchten oder eine Verwässerung ihrer Beteiligung in Kauf nehmen. Auch die mögliche Prospektpflicht und die damit verbundenen Kosten und Aufwände sind bei der Planung zu berücksichtigen.
2.4 Gesellschafterdarlehen
Eine weitere Möglichkeit für Sie als Kommanditisten, sich an der Finanzierung des Repowerings zu beteiligen, ist die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an die eigene Windpark-Gesellschaft. Bei dieser Option stellen Sie der Gesellschaft zusätzliche finanzielle Mittel in Form von Darlehen zur Verfügung, die dann ähnlich wie Eigenkapital behandelt werden.
Der Vorteil von Gesellschafterdarlehen gegenüber einer Erhöhung des Kommanditkapitals liegt darin, dass Sie als Darlehensgeber einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des bereitgestellten Kapitals haben. Die Konditionen hierfür (Zinssatz, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten) können individuell zwischen Ihnen und der Gesellschaft vereinbart werden. Somit erhalten Sie eine kalkulierbare Rendite auf das eingesetzte Kapital und haben mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihres finanziellen Engagements. Gleichzeitig verbessern Gesellschafterdarlehen auch die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft, da sie bilanziell wie Eigenkapital behandelt werden. Somit erhöhen sie die Eigenkapitalquote und erleichtern die Aufnahme von Bankkrediten für das Repowering.
Allerdings ist bei Gesellschafterdarlehen auch zu beachten, dass sie im Insolvenzfall meist als sogenanntes Risikokapital behandelt werden und damit ein erhöhtes Ausfallrisiko tragen. Im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft besteht das Risiko, dass Sie Ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Daher ist eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Situation und Perspektiven des Windparks vor der Gewährung von Gesellschafterdarlehen unerlässlich. Das grundsätzliche Kapitalverlustrisiko besteht aber auch dann, wenn Sie das Repowering durch Eigenkapital anstelle von Gesellschafterdarlehen finanzieren.
Auch die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen ist zu beachten. Die Zinserträge unterliegen in der Regel der pauschalen Besteuerung auf Ebene des Darlehensgebers, während die Gewinne aus der Gesellschaft mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.
2.5 Nachrangdarlehen
Eine weitere mögliche Finanzierungsquelle für das Repowering sind sogenannte Nachrangdarlehen. Dabei handelt es sich um Darlehen fremder Dritter, die im Insolvenzfall wie die Gesellschafterdarlehen gegenüber anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft nachrangig sind. Das bedeutet, dass die Ansprüche der Nachrangdarlehensgeber erst bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger, insbesondere die Banken, ihr Geld erhalten haben. Oft werden diese Nachrangdarlehen im Kontext des Repowering als „Bürgerbeteiligung“ angeboten – im Versuch, ihren wahren Charakter zu verbergen.
Dem hohen Verlustrisiko der Nachrangdarlehen steht nur eine begrenzte Gewinnchance gegenübersteht, nämlich in Höhe des fest vereinbarten Zinssatzes. Ein weiterer kritischer Punkt bei Nachrangdarlehen ist die fehlende Mitsprachemöglichkeit der Darlehensgeber. Anders als bei einer Kommanditbeteiligung haben die Nachrangdarlehensgeber kein Stimmrecht in der Gesellschaft und können somit nicht direkt auf die Geschäftsführung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens Einfluss nehmen.
Vor diesem Hintergrund rät der AWE von der Finanzierung über Nachrangdarlehen von Privatpersonen, also Verbrauchern, zur Finanzierung des Repowerings ab.
2.6 Verwertung der Altanlagen und Rückstellungen für den Rückbau
Bei der Planung des Repowerings ist auch der Umgang mit den Altanlagen zu berücksichtigen. In vielen Fällen wurde über die Betriebsdauer der Altanlagen bereits eine Rücklage für den Rückbau gebildet. Diese Rücklagen können nun verwendet werden, um die Demontage und Entsorgung der Altanlagen zu finanzieren. Sollten die Rücklagen nicht ausreichen, müssen die zusätzlichen Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Neben der Verpflichtung zum Rückbau haben die Altanlagen aber oft auch noch einen Restwert. Für gut erhaltene Anlagen besteht teilweise ein Markt in anderen Ländern, in denen die Windenergie noch nicht so weit ausgebaut ist. Hier können die gebrauchten Anlagen eine kostengünstige Alternative zu Neuanlagen darstellen. Auch ein Verkauf der Anlagen zur Gewinnung von Ersatzteilen oder zum Recycling der Komponenten kann einen Erlös bringen.
Eine weitere Option besteht darin, die Altanlagen parallel zu den neuen Anlagen weiterzubetreiben, wenn die Gegebenheiten des Grundstücks dies zulassen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Altanlagen noch nicht das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht haben und weiterhin Erträge erwirtschaften können. Durch den parallelen Betrieb lassen sich zusätzliche Einnahmen generieren, die zur Finanzierung des Repowerings beitragen können.
Allerdings ist bei einem Parallelbetrieb zu prüfen, ob die bestehenden Genehmigungen und Verträge dies zulassen. Auch die Netzkapazität und die Einspeisebedingungen sind zu berücksichtigen. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Leistung der Altanlagen zu reduzieren oder sie nur zu bestimmten Zeiten zu betreiben, um eine Überlastung Leistungselektronik zu vermeiden.
2.7 Fazit zur Finanzierung des Repowerings
Die Wahl der optimalen Finanzierungsstruktur für das Repowering eines Windparks ist eine komplexe Entscheidung, die von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Eine pauschale Lösung, die für alle Gesellschaften gleichermaßen geeignet ist, gibt es nicht. Stattdessen muss für jeden Windpark individuell geprüft werden, welche Kombination von Eigen- und Fremdkapital, Rücklagen und ggf. Erlösen aus der Verwertung der Altanlagen die beste Option darstellt.
Dabei gilt es, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und einen Konsens zu finden. Insbesondere Sie als Kommanditisten sollten sich aktiv in die Entscheidungsfindung einbinden und darauf achten, dass Ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten gewahrt bleiben. Eine Finanzierungslösung, die hauptsächlich von der Geschäftsführung vorgegeben wird und Ihre Mitspracherechte beschneidet, ist kritisch zu hinterfragen. Seien Sie auch vorsichtig bei Vorschlägen der Geschäftsführung, die eine bestimmte Finanzierungsoption als alternativlos darstellen. Oft gibt es mehrere Wege, das benötigte Kapital aufzubringen, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten und eine transparente Abwägung der Argumente sind unerlässlich.
Letztlich sollte die Finanzierungsstruktur so gewählt werden, dass sie einerseits eine solide Basis für die erfolgreiche Umsetzung des Repowerings bietet und andererseits Ihre Interessen als Kommanditisten bestmöglich schützt. Eine ausgewogene Mischung aus Eigenkapital, das Sie selbst beisteuern oder durch die Ausgabe neuer Anteile einwerben, und Fremdkapital von Banken oder anderen stillen Kapitalgebern kann hier oft zielführend sein.
Entscheidend ist, dass Sie als Kommanditisten die Kontrolle über die grundlegenden Entscheidungen behalten und dass die Finanzierung auf einer soliden Planung und realistischen Annahmen basiert. Durch eine enge Einbindung in den Entscheidungsprozess, eine kritische Prüfung der vorgeschlagenen Optionen und eine konsensorientierte Lösungsfindung können Sie sicherstellen, dass das Repowering Ihres Windparks auf einem stabilen finanziellen Fundament steht.
3. Vertragsgestaltung beim Repowering
3.1 Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag)
Bei der Planung und Umsetzung des Repowerings kann die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU) sinnvoll sein, um von dessen Expertise und Netzwerk zu profitieren. Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn die Geschäftsführung versucht, den GU-Vertrag an eine eigene Tochtergesellschaft zu vergeben. In diesem Fall besteht die Gefahr von Interessenkonflikten und einer mangelnden Transparenz bei der Preisgestaltung und Leistungserbringung zu Lasten der Kommanditisten. Solche Konstellationen sollten stets mit äußerster Vorsicht geprüft werden.
Als Kommanditist sollten Sie darauf dringen, dass die Auswahl des Generalunternehmers in einem fairen und nachvollziehbaren Verfahren erfolgt. Mehrere Angebote von unabhängigen Unternehmen sollten eingeholt und objektiv verglichen werden. Der GU-Vertrag selbst und insbesondere die darin enthaltene Leistungsbeschreibung sind sorgfältig zu prüfen. Ggf. kann der Beirat oder (falls nicht vorhanden) eine unabhängige Stelle mit der Überprüfung beauftragt werden, beispielsweise durch einen externen Sachverständigen, Nur so lässt sich sicherstellen, dass die vereinbarten Leistungen dem Marktstandard entsprechen und die Preise angemessen sind.
Eine Alternative zum GU-Vertrag kann der direkte Abschluss von Verträgen mit den Herstellern und Lieferanten der Anlagen und Komponenten sein. Dadurch behalten Sie als Kommanditist mehr Kontrolle über die einzelnen Gewerke und können die Konditionen direkt verhandeln. Allerdings erfordert dies auch mehr Koordinationsaufwand und technisches Know-how auf Ihrer Seite.
3.2 Anlagenkaufverträge
Die Konditionen der Kaufverträge für die neuen Windenergieanlagen haben großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Repowerings. Achten Sie darauf, dass die Preise marktüblich und wettbewerbsfähig sind. Holen Sie dazu mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Berücksichtigen Sie neben dem reinen Kaufpreis auch die Kosten für Transport, Montage und Inbetriebnahme.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Gewährleistungsbedingungen. Die Hersteller sollten eine angemessene Garantie auf die Anlagen und Komponenten geben, die mindestens die ersten fünf Betriebsjahre abdeckt. Auch die Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten im Falle von Störungen und Ausfällen sollten vertraglich klar geregelt sein.
Prüfen Sie zudem, ob die Wartung und Instandhaltung der Anlagen vom Hersteller selbst oder von zertifizierten Servicepartnern durchgeführt werden können. Eine herstellerunabhängige Wartung kann die laufenden Kosten oft deutlich reduzieren. Achten Sie dabei aber auf die Auswirkungen auf die Gewährleistung.
3.3 Pachtverträge
Die Pachtverträge für die Standortgrundstücke der Windenergieanlagen sind ein kritischer Faktor für den langfristigen Erfolg des Repowerings. Mit der Entscheidung für neue, leistungsstärkere Anlagen verändern sich auch die optimalen Standorte. Die Abstände zwischen den Anlagen werden größer, dafür ist oft eine geringere Anzahl von Anlagen erforderlich.
Für diese neuen Standorte müssen frühzeitig, idealerweise bereits bei Planungsbeginn des Repowerings, neue Pachtverträge abgeschlossen werden. Die Laufzeit dieser Verträge muss sich an der geplanten Betriebsdauer der neuen Anlagen orientieren, typischerweise also mindestens 20 Jahre betragen. Darüber hinaus sollten die Verträge eine Option zur Verlängerung um zweimal fünf Jahre für einen möglichen Weiterbetrieb enthalten.
Bei den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern ist auf möglichst günstige Konditionen zu achten. Die Höhe der Pachtzahlungen kann auf verschiedene Weise festgelegt werden. Neben einem festen Betrag pro Anlage oder Hektar ist in der Regel eine ertragsabhängige Vergütung anzutreffen. Diese ist üblicherweise als prozentualer Anteil des Umsatzes oder seltener des Gewinns ausgestaltet. Eine Kombination aus einer festen Grundpacht und einem ertragsabhängigen Anteil kann einen fairen Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümer und Gesellschaft schaffen. In der Vergangenheit waren Pachtzahlungen oft auf einen kleinen, einstelligen Prozentbetrag des Jahresumsatzes begrenzt. Mittlerweile verlangen viele Eigentümer jedoch deutlich höhere Anteile, teilweise im bis zu zweistelligen Prozentbereich. Solche Forderungen sind kritisch zu prüfen, da sie die Rentabilität des Windparks erheblich schmälern können.
Achten Sie bei der Gestaltung der Pachtverträge darauf, dass diese direkt mit der Betreibergesellschaft des Windparks abgeschlossen werden. Eine Zwischenschaltung der Geschäftsführung oder von Tochtergesellschaften birgt die Gefahr von Interessenkonflikten und erschwert die Transparenz sowie Kontrollmöglichkeiten.
Insgesamt ist bei den Pachtverträgen auf eine ausgewogene Risikoverteilung und eine langfristige Planungssicherheit zu achten. Die Konditionen müssen einerseits die Interessen der Grundstückseigentümer berücksichtigen, andererseits aber auch einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlagen ermöglichen. Da die Pachtverträge oft über Jahrzehnte laufen, ist hier besondere Sorgfalt geboten. Es ist ratsam, die Verträge von externen Experten, beispielsweise spezialisierten Rechtsanwälten, prüfen zu lassen, bevor Sie diese unterzeichnen.
3.4 Weitere Verträge
Ein Repowering-Projekt bietet nicht nur die Chance, die technische Ausstattung des Windparks zu modernisieren, sondern auch bestehende Verträge zu überprüfen und neu zu verhandeln. Dazu gehören insbesondere die Verträge über die kaufmännische und technische Betriebsführung sowie über die Netzeinspeisung.
Bei der Anpassung dieser Verträge ist auf versteckte Kosten und doppelte Belastungen zu achten. So sollten beispielsweise die Kosten für die Einladung zur Gesellschafterversammlung der Gesellschaft nicht gesondert berechnet werden, da dies bereits zu den Kernaufgaben der Geschäftsführung gehört und somit durch die reguläre Vergütung abgedeckt sein sollte. Auch Änderungen im Gesellschaftsvertrag können im Zuge des Repowerings erforderlich werden. Diese sind ebenfalls sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den Interessen der Kommanditisten dienen und keine unangemessenen Belastungen oder Risiken mit sich bringen.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf Verträgen liegen, die die Geschäftsführung im Namen des Windparks mit Dritten schließt. Hierzu gehören beispielsweise Verträge über den Rückbau der Altanlagen oder die Wartung und Instandhaltung der neuen Anlagen. Prüfen Sie genau, welche Leistungen zu welchen Konditionen vereinbart werden und ob diese marktüblich sind. Häufig erhebt die Geschäftsführung für die Auswahl und Kontrolle dieser Dritten eine zusätzliche Dienstleistungsgebühr. Eine solche Gebühr mag gerechtfertigt sein, sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und zum Projektvolumen stehen. Als Richtwert kann hier ein kleiner bis mittlerer einstelliger Prozentbetrag des Auftragswertes dienen. Deutlich darüber liegende Gebühren sollten hinterfragt und gegebenenfalls neu verhandelt werden.
4. Schlussbetrachtung
Das Repowering eines Windparks ist eine komplexe Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für alle Beteiligten. In diesem Prozess kommt dem Beirat eine wichtige Rolle als Bindeglied und Kontrollinstanz zu. Er muss die Planungen der Geschäftsführung kritisch hinterfragen und auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen. Voraussetzung für eine effektive Beiratsarbeit ist dabei eine vollständige Informationsbasis. Der Beirat benötigt Zugang zu allen Verträgen, Verhandlungsergebnissen und Prognoserechnungen, um sich ein umfassendes Bild von den Chancen und Risiken des Repowerings machen zu können. Nur so kann er seiner Aufgabe als unabhängiges Kontrollorgan gerecht werden.
Letztlich liegt die Entscheidung über die Zukunft des Windparks jedoch bei den Gesellschaftern selbst. Sie sollten sich dabei bewusst machen, dass eine Investition in die Windenergie eine langfristige Perspektive erfordert. Kurzfristig mag der Verzicht auf Ausschüttungen zugunsten einer Reinvestition in neue Anlagen schmerzlich sein. Auf lange Sicht bietet ein Repowering jedoch die Chance, von der absehbaren Verteuerung konventioneller Energieträger zu profitieren und die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Windparks zu sichern.
Um diese Abwägung treffen zu können, benötigen die Gesellschafter vollständige und transparente Informationen. Die Geschäftsführung ist daher gefordert, neben den Planungen für das Repowering auch Szenarioanalysen für den Weiterbetrieb des bestehenden Windparks vorzulegen. Nur im Vergleich lässt sich beurteilen, welcher Weg langfristig der größere Erfolg versprechende ist. Gleichzeitig liegt es an den Gesellschaftern selbst, diese Informationen einzufordern und sich aktiv in den Entscheidungsprozess einzubringen. Eine persönliche Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ist unverzichtbar, um die eigenen Interessen zu vertreten und die Zukunft des Windparks mitzugestalten.
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