Netzanschlusspaket in der Kritik: Drohen Windenergie-Projekten neue Investitionsrisiken?

Ein Rechtsgutachten hat das geplante Netzanschlusspaket der Bundesregierung als teilweise verfassungswidrig bewertet. Die Windenergie-Branche fürchtet um Investitionen in bereits fortgeschrittene Projekte. Welche Risiken drohen und wer ist betroffen?

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen besser mit dem Stromnetz synchronisieren soll. Das sogenannte Netzanschlusspaket sieht vor, das bislang vorrangige und unbeschränkte Netzanschlussrecht für solche Anlagen ab dem 1. Januar 2027 zu begrenzen. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat daraufhin die Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Dieses stufte Teile der geplanten Regelung als verfassungswidrig ein – insbesondere wegen fehlender Übergangsvorschriften.

Knappe Netzkapazitäten als Ausgangslage

Netzanschlusskapazitäten werden in Deutschland zunehmend knapp. Batteriespeicher, Rechenzentren, Industriebetriebe und Erneuerbare-Energien-Anlagen konkurrieren um einen schnellen und günstigen Anschluss an das Stromnetz. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz Anreize schaffen, große Anlagen dort zu errichten, wo das Netz sie tatsächlich benötigte. Das Ziel: eine bessere regionale Verteilung statt einer weiteren Verdichtung an Standorten mit bereits hoher Einspeisung.

Ein zentrales Problem stellte der sogenannte Redispatch dar. Dieser Fachbegriff bezeichnet die Drosselung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor Überlastung zu schützen. Solche Maßnahmen verursachten laut Bundesregierung allein im Jahr 2025 Kosten von mehr als drei Milliarden Euro. Die Stromverbraucher tragen diese Summe über ihre Netzentgelte.

Windenergie-Branche sieht Investitionen gefährdet

Der BWE sieht die Investitionssicherheit weit fortgeschrittener Windenergie-Projekte in Gefahr. Betroffene Vorhabenträger planen ihre Projekte laut Verband teilweise seit Jahren. Viele verfügten bereits über Genehmigungen und Zuschläge aus Ausschreibungen. Eine nachträgliche Einschränkung des Netzanschlussrechts bedrohte diese Investitionen unmittelbar.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek erklärte: „Ohne eine angemessene Übergangsregelung würden hierdurch hohe Investitionswerte bedroht werden.“ Der Verband forderte deshalb Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Für weit fortgeschrittene Projekte verlangte der BWE einen verlässlichen Bestands- und Vertrauensschutz. Das bedeutet: Wer bereits erhebliche Mittel in ein Projekt investierte und alle behördlichen Hürden nahm, sollte nicht nachträglich den Netzanschluss verlieren.

Gutachten: Eingriff in Grundrechte ohne ausreichende Rechtfertigung

Das Gutachten bewertet die geplante Regelung laut BWE als nicht gerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Berufsfreiheit. Zudem verletze der Entwurf den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Dieser Grundsatz schützt Bürger und Unternehmen davor, dass der Staat bereits getroffene Entscheidungen nachträglich entwertet. Ohne eine angemessene Übergangsregelung fehlte laut Gutachten die rechtliche Grundlage für einen solch tiefgreifenden Eingriff.

Der BWE kritisierte darüber hinaus den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Auch die Ausgestaltung marktwirtschaftlicher Instrumente bewertet der Verband als unzureichend. „Die Bundesregierung darf nicht sehenden Auges neue Rechtsunsicherheit verursachen“, sagt Heidebroek. Der Verband verlangt grundlegende Korrekturen an den Regelungen in der EEG-Novelle und im Netzanschlusspaket.

Was die Debatte für die Energiewende bedeutet

Die Auseinandersetzung berührt eine grundlegende Frage der Energiewende: Wie lässt sich der notwendige Ausbau Erneuerbarer Energien mit den begrenzten Kapazitäten des Stromnetzes vereinbaren? Die Bundesregierung betont, der Ausbau solle nicht gebremst, sondern regional besser verteilt werden. Der BWE hält dagegen, dass fehlende Rechtssicherheit private Investoren abschrecke und den Ausbau letztlich verzögere.

Für Verbraucher steht ebenfalls etwas auf dem Spiel. Einerseits belasteten hohe Redispatch-Kosten die Stromrechnung. Andererseits drohten Verzögerungen beim Windenergie-Ausbau, wenn Investoren wegen rechtlicher Unsicherheit zögerten. Die parlamentarische Beratung des Netzanschlusspakets muss beide Interessen berücksichtigen.

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